Juristische Personen im Allgemeinen sind „Zweckschöpfungen“ des Gesetzgebers. Sie sind selbst Träger von Rechten und Pflichten (wie natürliche Personen) und können im eigenen Namen klagen und verklagt werden (sie sind also rechtsfähig). Juristische Personen existieren sowohl in privatrechtlicher (z.B.
Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über bewegliche und unbewegliche Sachen (z. B. Gebäude, Konsumgüter) oder ein Recht (z. B. Forderung, Patent). Beispiel: Der Vermieter ist Eigentümer des Mietobjektes.
Sozialpartnerschaft ist ein kooperatives Verhältnis von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden (Sozialpartner). Ihr Ziel ist es Interessensgegensätze durch Konsenspolitik zu lösen und offene Konflikte einzudämmen.
Die betriebliche Mitbestimmung wird durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt und umfasst Fragen der Ordnung und Sicherheit im Betrieb, der Gestaltung der Arbeitsplätz sowie der Arbeitsabläufe und der Arbeitsumgebung.